Sikkens Akademie - 21.2 Recht: Das Angebot - Der Nachtrag
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Sikkens Herbol

21.2 Recht: Das Angebot - Der Nachtrag

Das Angebot: Nachträge bei Profikunden sicher durchsetzen - und letztlich auch bezahlt bekommen

Das leidige Thema der „Nachträge“. Was gilt eigentlich?

Immer wieder müssen vor Ort zusätzlich Leistungen erbracht werden. Sind zusätzliche Arbeiten grundsätzlich im Auftrag enthalten oder zusätzlich vergütungspflichtig?
Wenn diese Leistungen vergütungspflichtig sind, welcher Preis für diese Leistung kann oder muss berechnet werden?

Das Risiko der zwischen den Parteien noch offenen Vergütungsfrage muss nach der Dogmatik der Nachtragsvergütung der VOB/B jeder für sich selbst tragen. Die Nachtragsbeauftragung als solche („dem Grunde nach“) kann nicht mit der Vergütungsfrage zwanghaft verknüpft werden!
Der Kunde kann nicht argumentieren: “Ich beauftrage nur, wenn ich nicht bezahlen muss.“ und wir können nicht argumentieren: „Ich mache die Zusatzarbeit nur, wenn ich bezahlt werde.“:
Beide Parteien müssten sich später dem Ergebnis einer nachgelagerten (zur Not auch gerichtlichen) streitigen Auseinandersetzung beugen.

Vielleicht finden wir aber vorher doch noch einen Kompromiss!

Ihr Nutzen:
Der Referent Wolfgang Reinders, Rechtsanwalt aus Nettersheim,
Justiziar Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, ist neben der Online-Präsentation offen für Ihre Fragen!

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Anmeldeschluss ist drei Tage vor der Veranstaltung.

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Die Bestätigung erfolgt durch die Sikkens Akademie per E-Mail, inklusive Teilnahme-Link.
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Fertig!